Eugen Michael
Rechtsanwalt
Kündigung
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Ob fristgemäß oder fristlos, ob aus betriebsbedingten Gründen oder aus Gründen, die in Ihrer Person liegen sollen: Sie müssen sofort etwas unternehmen:
- Sie müssen schnellstmöglich das Arbeitsamt informieren, sonst riskieren Sie Nachteile beim Arbeitslosengeldbezug!
- Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht sein. Wenn diese Frist verstrichen ist, kann alles vorbei sein.
Sie können uns Ihre Kündigung und den Arbeitsvertrag usw. hochladen. Wir werden uns spätestens am nächsten Werktag mit Ihnen in Verbindung setzen und mitteilen, ob und was wir für Sie tun können.
Wichtig: In jedem Falle benötigen wir die Angabe, ob mehr als 10 ArbeitnehmerInnen bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, weil sich danach der Umfang des Kündigungsschutzes bestimmt.
Bitte beachten: Mit der Übersendung entsteht KEIN Mandatsverhältnis und es entstehen KEINE Kosten!