Die Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender einer kleinen Aktiengesellschaft und in verschiedenen Aufsichtsräten ist Grundlage für die Fähigkeit, wirtschaftliche Zusammenhänge auch ausserhalb formalistischer gesetzlicher Zwänge zu begreifen und zu praktikablen Lösungen zu gelangen.


Es mag einfach erscheinen, mit einem Standard-Vertrag eine Gesellschaft zu gründen, aber was dann? Ein Vertrag aus dem Formularbuch kann den Besonderheiten einzelner Gesellschaften nur in den wenigsten Fällen gerecht werden, führt vielmehr im Streitfalle zu erheblichen Risiken für die Gesellschafter und auch für den Geschäftsführer/Vorstand.


Vor diesem Hintergrund ist anwaltliche Beratung bei der Gründung und bei der Führung einer Gesellschaft dringend anzuraten.


Dies gilt umso mehr, wenn ausländische Gesellschafter involviert sind (Apostille/Legalisation).


Gleiches gilt für die Abwicklung von Gesellschaftsverhältnissen und Geschäftsführerverträgen.

Wirtschaftsrecht