Fast täglich werden Anwälte mit den Auswüchsen moderner Technologie konfrontiert. Telefonanschlussinhaber, die nach dem Wechsel monatelang ohne Festnetzanschluss sind, Mobiltelefonbenutzer, welche nicht nachvollziehbare Rechnungen erhalten oder die Dame, die aus Gefälligkeit einen Mobilfunkvertrag für Ihren Lebensgefährten abgeschlossen hat, fragen um Rat.


Dazu ein paar Ratschläge:

  1. Wechseln Sie nicht den Anbieter Ihres Telefonanschlusses, nur um ein paar Euro monatlich zu sparen, wenn Sie tagtäglich jede Minute auf diesen Anschluss angewiesen sind (z. B. aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen). Der Wechsel kann immer zu Komplikationen und damit dazu führen, dass Sie erst einmal überhaupt keinen Telefonanschluss haben.

  2. Der Versuch einer tel. Regelung ist nur zu empfehlen, wenn Sie eine einfache Nachfrage haben. Ansonsten ist schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Anbieter mit Abstand die klügste Lösung (Brief oder Fax). Nach unseren Erfahrungen können wir nicht einmal E-Mail empfehlen. Wichtige Erklärungen (z. B. Widerruf oder Kündigung) geben Sie ausnahmslos nur mit Einschreiben/Rückschein auf den Weg und vorab per Telefax. Heben Sie die Sendebestätigungen auf!

  3. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen mindestens 5 Jahre auf. Die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche beträgt drei Jahre, so dass Sie bei einer Aufbewahrung von 5 Jahren „auf der sicheren Seite“ sein dürften. 

  4. Schließen Sie nicht für Dritte einen Mobilfunkvertrag ab (Ausnahme: Eltern für minderjährige Kinder). Endet die Lebensgemeinschaft/Freundschaft, so müssen Sie damit rechnen, dass der/die Dritte schon allein „aus Rache“ Kosten verursachen kann, die Sie als Vertragspartner zu tragen haben.


Rechtsanwalt Michael war mehrfach Studiogast des WDR in den Sendungen Lokalzeit Dortmund und Lokalzeit NRW. Bilder dazu finden sich hier…

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