Jede Verkehrsverfehlung mit Verkehrsgefährdung kann zu einem Punketeintrag führen. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen.


Mobilität ist heute Grundlage der Lebensqualität und des Arbeitsplatzes. Niemand kann es sich leisten, seinen Führerschein zu verlieren.


Und schon das Überfahren einer roten Ampel kann zur Eintragung von 2 Punkten führen. Gleiches gilt bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn („ausserhalb geschlossener Ortschaften“). 4 Punkte können also schnell erreicht werden.


Vor diesem Hintergrund ist der Betroffene gut beraten, bei einem Bußgeldbescheid anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er sich keiner Schuld bewusst ist.


Die Kosten einer Beratung und eines Einspruches übernimmt im Regelfall die möglicherweise vorhandene Rechtsschutzversicherung.


Rechtsanwalt Eugen Michael ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie im Beirat Rechtsanwälte im BVSK. Zudem war er zwischen 2004 und 2013 insgesamt 9 Jahre als Dozent für Verkehrsrecht im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in der Referendarausbildung tätig.

Ordnungswidrigkeiten

Materialien



  1. Bußgeldrechner