Bei einem der kostenträchtigsten Geschäfte des täglichen Lebens, dem Kauf eines Autos, kann auch viel schief gehen. Da werden Autos von Personen verkauft, denen die Autos gar nicht gehören mit der Folge, dass man später keinen Ansprechpartner mehr hat, wenn Mängel auftreten. Es werden die Tachostände zurückgedreht. Es werden Unfälle verschwiegen. Deshalb sollte man beim Autokauf Einiges nicht nur aus technischer Hinsicht beachten:


Der Käufer muss sich immer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 vorlegen lassen. Er bezahlt nicht, solange er diese Papiere nicht hat. Gleiches gilt für den Personalausweis des Verkäufers. Es empfiehlt sich, diesen mittels Handy zu fotografieren. Wichtig ist, dass der Name im Kaufvertrag mit dem in den Papieren übereinstimmt oder der Verkäufer eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen kann. Sonst besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug zu allem Unglück auch noch gestohlen ist. Dies hätte dann zur Folge, dass man an diesem Fahrzeug kein Eigentum erwerben kann und trotz teurem Geld, dass man bezahlt hat, das Fahrzeug wieder zurückgeben muss.


Auch sollte man sich immer das Scheckheft des Fahrzeuges vorlegen lassen und zunächst einmal prüfen, ob die dort aufgeführte Werkstatt überhaupt existiert. Dies ist per Internet leicht möglich. Dann kann man diese Werkstatt auch schnell anrufen und fragen, ob das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen und der Fahrgestellnummer tatsächlich dort gewartet worden ist. Grundsätzlich sind Autowerkstätten solchen Auskünften nicht abgeneigt.  Es ist auch ratsam, sich sämtliche Werkstatt- und sonstige Rechnungen des Fahrzeuges vorlegen zu lassen. Dort ist gegebenenfalls der Kilometerstand vermerkt, so dass man die Plausibilität der Tachometerangaben mit diesen Rechnungen vergleichen kann.


Immer und ohne Ausnahme sollte man den Kaufpreis nur übergeben, wenn alle diese Papiere ihre Richtigkeit und Ordnung haben. Wenn es sich um eine höhere Investition handelt, sollte man sich die Mühe machen, das Fahrzeug beim ADAC oder bei einem Gutachter vorzuführen. Die Kosten von 70 - 100 € sind immer gut angelegtes Geld.


Wenn das Fahrzeug im Internet gefunden worden ist: Drucken Sie die Internetseite aus und heben Sie diese auf. Oft finden sich dort Zusicherungen, die später zu Ansprüchen führen können, aber im Kaufvertrag nicht aufgeführt sind.


Rechtsanwalt Michael empfiehlt diese Vorgehensweise auch, wenn ein Privatmann von einem Händler ein Fahrzeug kauft.


Rechtsanwalt Eugen Michael ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein sowie im Beirat Rechtsanwälte im BVSK. Zudem war er zwischen 2004 und 2013 insgesamt 9 Jahre als Dozent für Verkehrsrecht im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in der Referendarausbildung tätig.

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